Ausländische Gäste im europäischen Ausland
In diesem Kapitel geht es um spezielle Auslandskrankenversicherungen, die eine maximale Laufzeit von 60 Monaten haben. Denn nur für diesen Zeitraum werden die Tarife von der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BAFin) genehmigt. Danach besteht ggf. die Möglichkeit, eine Verlängerung um weitere fünf Jahre zu beantragen.
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